GIS bzw. Haushaltsabgabe: Wer muss den ORF-Beitrag zahlen?
Die alte GIS-Gebühr kennt in Österreich fast jeder – und mit ihr die ewige Diskussion, ob ein Laptop schon ein „empfangsfähiges Gerät“ ist oder nicht. Seit 2024 hat sich die Rechtslage jedoch grundlegend geändert: Aus der GIS wurde der neue ORF-Beitrag (Haushaltsabgabe) und die alte Streitfrage rund um Geräte spielt dabei keine Rolle mehr. Hier erfährst du, wer zahlen muss, wie hoch der Beitrag aktuell ist und ob reines Streaming dich vor der Abgabe schützt.
Von der GIS-Gebühr zum ORF-Beitrag: Was hat sich geändert?
Bis Ende 2023 war die GIS (Gebühren Info Service) für die Einhebung der Rundfunkgebühren in Österreich zuständig. Zahlungspflichtig war dabei, wer ein empfangsbereites Rundfunkgerät besaß – klassischerweise ein Fernseher oder Radio, in der Praxis aber zunehmend auch Laptops und Smartphones mit Internetzugang. Genau diese Grauzone sorgte für viel Verwirrung und Diskussionsstoff.
Seit 1. Jänner 2024 ist damit Schluss: Die GIS-Gebühr wurde durch die Haushaltsabgabe (auch ORF-Beitrag genannt) ersetzt. Zuständig dafür ist seither die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), die frühere GIS. Der entscheidende Unterschied: Die Abgabe ist nicht mehr an ein bestimmtes Gerät gekoppelt, sondern wird pro Haushalt fällig – unabhängig davon, ob und womit du fernsiehst.
Wer muss die ORF-Haushaltsabgabe zahlen?
Die Haushaltsabgabe ist pro Adresse zu entrichten, an der mindestens eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Das gilt unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Fernseher, ein Radio oder gar kein klassisches Empfangsgerät steht. Eine eigene Anmeldung ist dafür nicht nötig: Die OBS erhält die Meldedaten automatisch aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und schickt die Vorschreibung von sich aus zu.
Für Nebenwohnsitze fällt keine zusätzliche Haushaltsabgabe an – bezahlt wird ausschließlich am Hauptwohnsitz. Für Unternehmen gelten eigene Regelungen, die sich von jenen für Privathaushalte unterscheiden.
Muss ich auch zahlen, wenn ich nur streame – ganz ohne TV-Gerät?
Ja. Genau das ist der große Unterschied zur alten GIS-Gebühr. Früher war man ohne Fernseher und Radio nicht zahlungspflichtig. Mit der Haushaltsabgabe ist das hinfällig: Es spielt keine Rolle mehr, ob du klassisch fernsiehst, ausschließlich über eine Streaming-App wie Netflix schaust oder gar kein TV-Gerät besitzt. Sobald an deiner Adresse ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird die Abgabe fällig – auch für reine Streaming-Haushalte.
Betroffen waren davon auch die rund 400.000 Haushalte, die vor dem 1. Jänner 2024 keine GIS-Gebühr entrichtet haben, weil sie zum Beispiel nur über Streaming-Dienste ferngesehen oder gar kein Empfangsgerät besessen haben.
Wie hoch ist die ORF-Haushaltsabgabe in Österreich 2026?
Die Haushaltsabgabe beträgt österreichweit einheitlich 15,30 Euro pro Monat. Je nach Bundesland kommt zusätzlich eine Landesabgabe hinzu, die auf dem jeweiligen Landesgesetz basiert. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg fällt aktuell keine Landesabgabe an, wodurch es bei den 15,30 Euro bleibt.
Ein Überblick über die Haushaltsabgaben in den Bundesländern:
| Bundesland | Haushaltsabgabe pro Monat (inkl. Landesabgabe) |
|---|---|
| Wien | 15,30 € |
| Niederösterreich | 15,30 € |
| Oberösterreich | 15,30 € |
| Salzburg | 15,30 € |
| Vorarlberg | 15,30 € |
| Tirol | 18,40 € |
| Burgenland | 19,90 € |
| Kärnten | 19,90 € |
| Steiermark | 20,00 € |
Der Betrag ist laut aktuellem Beschluss bis Ende 2029 eingefroren und soll bis dahin nicht steigen.[1] Weil die Regierung dem ORF ab 2027 jedoch Zuschüsse aus dem Bundesbudget streicht, wird momentan über eine vorzeitige Erhöhung ab 2028 diskutiert – entschieden ist aber noch nichts.[2]
Wie und wann bezahle ich den ORF-Beitrag?
Standardmäßig wird die Haushaltsabgabe einmal jährlich im Voraus per Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) vorgeschrieben. Wer eine SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) einrichtet, kann den Betrag bequem auf zwei oder sechs Teilbeträge im Jahr aufteilen. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich – die Vorschreibung erfolgt automatisch, sobald am Hauptwohnsitz eine volljährige Person gemeldet ist.
Gibt es Ausnahmen? Wer muss keine ORF-Gebühr zahlen?
Auch bei der Haushaltsabgabe gibt es – ähnlich wie früher bei der GIS – die Möglichkeit einer Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei geringem Einkommen oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich über den Befreiungsrechner der ORF-Beitrags Service GmbH prüfen. Wer bereits von der GIS-Gebühr befreit war, behält diese Befreiung automatisch auch bei der Haushaltsabgabe.
Fazit
Ob Fernseher, Radio oder nur Laptop und Handy: Seit die GIS-Gebühr zur Haushaltsabgabe wurde, spielt das keine Rolle mehr. Sobald an deiner Adresse ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, fällt der Beitrag automatisch an – auch wenn du ausschließlich streamst.
Für dein TV-Erlebnis heißt das: Den ORF-Beitrag zahlst du so oder so, egal ob über Antenne, SAT oder Streaming. Abgesehen davon machst du dir mit simpli das Fernsehen so einfach wie möglich: Live-TV, je nach Paket über 100 Sender und praktische Funktionen wie Aufnahme, Restart und Start/Stopp ganz unkompliziert auf Handy, Tablet oder Fernseher.
[1] Parlament Österreich: ORF-Beitrag bis Ende 2029 eingefroren ↩
[2] DER STANDARD: Diskussion über eine mögliche ORF-Beitragserhöhung ab 2028 ↩